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Betreuer/innen vertreten und unterstützen Menschen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht. Sie bezahlen ihre Rechnungen nicht mehr, verschulden sich, versäumen Arzt- oder Behördentermine, vereinsamen. Als Berufsbetreuerin unterstütze ich Sie, damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft geraten.
In solchen Fällen kann von Seiten des Amtsgerichts, in Baden Württemberg von den Notariaten eine Betreuung für sie eingerichtet werden. Die Dauer einer Betreuung hängt immer vom Einzelfall ab und kann jederzeit auf Antrag wieder aufgelöst werden.
Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Dies ermöglicht den Betroffenen, weiterhin eigenverantwortlich zu handeln. Eine Betreuung kann auch für mehrere nachfolgend aufgeführte Hauptbereiche eingerichtet werden:
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Heimangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
Betreuer/innen erhalten laut Gesetz ein festgelegtes Zeitbudget. In dieser Zeit müssen alle Aufgaben und Gespräche mit Klient/innen und den beteiligten Institutionen wie Heim, Krankenhaus, Ämter etc. erfolgen.
Wer bezahlt die Betreuung?
Wer Vermögen besitzt (derzeitige Vermögensfreigrenze: 2600 Euro) muss die Kosten für die Betreuung selbst bezahlen. Bei mittellosen Betreuten übernimmt der Staat die Finanzierung. In diesen Fällen wird der Betreuer direkt vom Amtsgericht oder Notariat bezahlt.
Mehr Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch oder durch eine Anfrage per e-mail. Weitere Informationen zum Thema gesetzliche Betreuungen erhalten Sie hier >> BdB-ev.de
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