Casemanagement

 

Rehamanagement – gemeinsam Lösungswege erarbeiten

Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit als Rehaberaterin
arbeite ich für rehacare GmbH München - Gesellschaft der medizinischen
und beruflichen Rehabilitation. rehacare ist ein unabhängiges und
neutrales privates Reha-Dienstleistungsunternehmen, das von vielen
verschiedenen Versicherungen mit der Durchführung des Reha-Managements für Unfallopfer beauftragt wird.

Im Umkreis von 100 km begleite ich im Rahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation Geschädigte vor Ort, erarbeite zusammen mit Ihnen einen Rehabilitationsplan, bzw. Lösungswege mit dem Ziel Ihnen zu helfen in ihren Beruf oder geeigneten Arbeitsplatz zurückzukehren.


Im Rahmen meiner Aufgaben stelle ich die notwendigen Kontakte zu allen Beteiligten her, sichte die ärztlichen Unterlagen und spreche bei Bedarf mit den behandelnden Ärzten.
rehacare GmbH nennt Spezialisten oder Spezialkliniken, die genügend Erfahrung mit Ihrem Krankheitsbild haben, organisiert ggf. in Absprache mit Ihren Ärzten die medizinische Weiterbehandlung und klärt, wer die Kosten übernimmt.


Im Gespräch klären wir mit Ihnen, was Sie beruflich machen können und wollen. Wir helfen Ihnen nach Möglichkeit, in Ihre bisherige Firma zurückzukehren und/oder suchen und organisieren für Sie geeignete Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen bzw. Ausbildungsbetriebe.

 


Gesetzliche Betreuung – Management auf Zeit

 

Betreuer/innen vertreten und unterstützen Menschen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht. Sie bezahlen ihre Rechnungen nicht mehr, verschulden sich, versäumen Arzt- oder Behördentermine, vereinsamen. Als Berufsbetreuerin unterstütze ich Sie, damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft geraten.


In solchen Fällen kann von Seiten des Amtsgerichts, in Baden Württemberg von den Notariaten eine Betreuung für sie eingerichtet werden. Die Dauer einer Betreuung hängt immer vom Einzelfall ab und kann jederzeit auf Antrag wieder aufgelöst werden.


Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Dies ermöglicht den Betroffenen, weiterhin eigenverantwortlich zu handeln. Eine Betreuung kann auch für mehrere nachfolgend aufgeführte Hauptbereiche eingerichtet werden:
 

  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Heimangelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Behördenangelegenheiten
     

Betreuer/innen erhalten laut Gesetz ein festgelegtes Zeitbudget. In dieser Zeit müssen alle Aufgaben und Gespräche mit Klient/innen und den beteiligten Institutionen wie Heim, Krankenhaus, Ämter etc. erfolgen.

Wer bezahlt die Betreuung?

Wer Vermögen besitzt (derzeitige Vermögensfreigrenze: 2600 Euro) muss die Kosten für die Betreuung selbst bezahlen. Bei mittellosen Betreuten übernimmt der Staat die Finanzierung. In diesen Fällen wird der Betreuer direkt vom Amtsgericht oder Notariat bezahlt.


Mehr Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch oder durch eine Anfrage per e-mail.
Weitere Informationen zum Thema gesetzliche Betreuungen erhalten Sie hier >> BdB-ev.de

 


„Hilf mir es selbst zu tun!“


Integrative Bildungsangebote und lebenspraktische Trainings für behinderte Menschen und von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen – „Hilf mir es selbst zu tun!“

Trotz vielfältiger, guter und hilfreicher Informations- und Betreuungsangebote der sozialen Einrichtungen und Dienste wird die Nachfrage nach individuell auf die persönliche Situation ausgerichtete Begleitung und Informationsvermittlung mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten immer größer. Viele Menschen fühlen sich z. B. mit Behördenangelegenheiten völlig überfordert und die zuständigen Sachbearbeiter in den Behörden und Einrichtungen verfügen nicht über die notwendige Zeit Ihnen dabei zu helfen, oder Sie trauen sich nicht Ihren Hilfebedarf zu schildern und die notwendige Beratung und Unterstützung einzufordern.
    
Arbeit mit Behinderten
Themen für diesen Personenkreis sind z. B.:

Behördenanträge überfordern mich!”

“Die Antragsvielfalt bei den Behörden bereitet mir großen Kummer. Ich blicke überhaupt nicht mehr durch, wo ich welche Hilfen bekommen kann und wie ich die Anträge so ausfülle, dass sie korrekt und vollständig zur weiteren Bearbeitung an die Behörde gegeben werden können. In meinen Seminaren erhalten Sie keine rechtliche Beratung, aber sie lernen wo Sie welche berechtigten Anträge bekommen können und was beim korrekten Ausfüllen alles zu bedenken ist.”

Integration heißt: Selbständigkeit im Erwachsenenleben

“Mein Sohn/Tochter äußert den Wunsch in ein Wohnheim zu ziehen oder selbständig zu wohnen. Wie gehe ich als Vater/Mutter mit diesem Wunsch angemessen um, wie gestalte ich die Loslösungsphase vom Elternhaus damit der Übergang in ein möglichst „selbstbestimmtes Erwachsenenleben“ für beide Teile gut gelingen kann?”


Kommunikation - Agieren statt reagieren


Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit ist eine grundlegende Kompetenz, die Ihnen hilft Ihr Bedürfnis nach Kontakt zu erfüllen, Konflikte angemessen zu lösen oder Ihre Interessen und Rechte bei Behörden, Diensten oder Einrichtungen zu vertreten. Durch ein auf die jeweiligen Fähigkeiten abgestimmtes individuelles Kommunikationstraining erlangen Sie Schritt für Schritt mehr Kompetenzen für sich selbst ein zu stehen und somit ein selbständigeres und zufriedeneres Leben zu führen.


Vieles kann gelernt werden, auch wenn die persönlichen Voraussetzungen nicht so günstig sind und Sie vielleicht schon oft Erfahrungen des Versagens machen mussten. Erik Weihenmeyer, ein Blinder, der die 7 höchsten Gipfel der Welt bestieg, hatte folgendes ermunternde Motto: Misserfolg ist immer ein Bestandteil des Erfolgs. Auch Sie können weiterkommen im Leben. Es ist möglich!


 

 

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